Gottesdienste

Konfirmation

Informationen über Anmeldung und Ablauf

Am Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenleben findet üblicherweise die Konfirmation statt. Zwar gibt es für sie keinen biblischen Auftrag, auch ist sie kein Sakrament, aber sie gehört zum protestantischen Selbstverständnis. Die Jugendlichen erhalten seelsorgliches Geleit, Fürbitte und Segen. Ihr persönlicher Konfirmationsspruch unterstreicht dies. Die Konfirmandenarbeit bereitet die Jugendlichen auf die Konfirmation vor. Sie werden in ihr mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht. Konfirmandinnen und Konfirmanden lernen durch gemeinsames Arbeiten in der Gruppe,  Freizeiten und seelsorgliche Begleitung, Kirche in ihrer ganzen Vielfalt zu erfahren und zu verstehen.

Unsere Konfirmationen sind immer an einem Samstag und an einem Sonntag. Je nach Anzahl der Gruppen an 2 Wochenenden. Der Gottesdienst an einem Samstag beginnt immer um 14 Uhr. Die Konfirmation an einem Sonntag um 11 Uhr. Einer unserer Chöre begleitet den Gottesdienst musikalisch.

Kontakt

Gemeindebüro
+49 21 51 79 01 49
st.toenis@ekir.de

Anmeldung für den Konfi-Jahrgang 2024 - 2026

Sie können Ihre Kinder ab dem 13.05.2024 bei uns im Gemeindebüro anmelden.

Die Anmeldung kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben:

  • Die Geburts- und Taufurkunde Ihres Kindes
  • den Wunsch Ihres Kindes, mit wem es in eine Gruppe möchte (maximal 2 Kinder)

Für den Konfi-Unterricht benötigen Ihre Kinder eine Konfirmandenbibel und einen Konfi-Kalender (4,50 €).

Bei Fragen melden Sie sich gerne!

Anmeldetermine

Montag, 13.05.24,
10 - 12.30 Uhr

Dienstag, 14.05.24,
10 - 12.30 Uhr und 16 - 18 Uhr

Donnerstag, 16.05.24,
10 - 12.30 Uhr und 16 - 18 Uhr

Die Konfirmation soll Menschen stärken, in eigener Verantwortung ihren Weg zu gehen.

Burkhard Weitz

Konfi-Unterricht

In unserer Gemeinde geht der Konfirmandenunterricht über 2 Jahre. Der Unterricht für jede Gruppe findet im Drei- bzw. Vier-Wochen-Rhythmus dienstags statt, jeweils von 16.00 - 18.30 Uhr. Die Konfirmandenjahrgänge werden abwechselnd von unseren Pfarrern Daniela Büscher Bruch und Christian Dierlich betreut. Unsere Jugendleiter und Diakone Volkmar Büscher und Christine Schöler unterstützen, zusammen mit vielen Teamern, die Konfirmandenarbeit.

Anmeldung

Nach den Herbstferien beginnt der Unterricht des neuen Konfirmandenjahrganges. Alle Jugendlichen, die nach den Sommerferien in die 7. Klasse gehen, sind herzlich zum Konfirmandenunterricht eingeladen.

Die jungen Menschen, die in unserer Gemeindekartei stehen und im entsprechenden Zeitraum  geboren wurden, werden von uns persönlich angeschrieben. Aber es gibt Jugendliche, die früher eingeschult wurden oder aus anderen Gemeinden sind, die bei uns am Konfirmandenunterricht teilnehmen möchten. Auch Jugendliche, die noch nicht getauft sind, laden wir herzlich ein!

Artikel 84 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland

(1) Die Konfirmation erfolgt im Gottesdienst der Kirchengemeinde nach einer von der Landessynode genehmigten Ordnung. Den Konfirmandinnen und Konfirmanden wird die Gnade Gottes, wie sie ihnen im Sakrament der Taufe zugesprochen ist, bezeugt. Sie bekennen mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Unter der Fürbitte der Gemeinde werden sie dem Segen Gottes anbefohlen. Es wird ihnen ein Bibelwort auf ihren Lebensweg mitgegeben.

(2) Eine Konfirmation außerhalb des Gemeindegottesdienstes erfolgt nur in dringenden Fällen auf Beschluss des Presbyteriums und in Anwesenheit von wenigstens zwei Presbyteriumsmitgliedern.

(3) Nichtgetaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden werden während der Unterrichtszeit oder anstelle der Konfirmation getauft.

(4) Als Kinder getaufte religionsmündige Kirchenmitglieder, die nicht konfirmiert worden sind, können in einem Verfahren entsprechend der Aufnahme gemäß Artikel 86 Konfirmierten gleichgestellt werden.

(5) Die Konfirmation berechtigt zur selbstständigen Teilnahme am Abendmahl, zur Übernahme des Patenamtes und zur Teilnahme an der Presbyteriumswahl.