Ev. Kirchengemeinde St. Tönis

Presbyteriumswahl

18. Februar 2024

Presbyteriumswahl 18. Februar 2024

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt heute am 04.06.23. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro (Tönisvorst, Hülser Straße 57a) oder hier als Download.

Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder evangelischen Kirchengemeinde unserer Landeskirche. Es ist kein Parlament, sondern das Leitungsorgan, sozusagen die „Regierung“, der Gemeinde. Pfarrerin bzw. Pfarrer, gewählte Gemeindemitglieder und Mitarbeiterpresbyterinnen oder –presbyter bilden das Presbyterium.

Alle vier Jahre wird in Wahlen neu darüber entschieden, wer aus der Gemeinde zusammen mit der Pfarrerin und dem Pfarrer die Geschicke der Gemeinde bestimmt. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, über die Zusammensetzung des Presbyteriums in einer demokratischen Wahl zu entscheiden.

In unserer Gemeinde gehören dem Presbyterium neben der Pfarrerin und dem Pfarrer zehn gewählte Gemeindemitglieder, ein Jugendpresbyter sowie zwei Vertreter/innen der Mitarbeitenden an.

Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde werden per Post angeschrieben und informiert. Nicht zuletzt durch Ihre Beteiligung an der Wahl zeigen Sie Ihr ganz persönliches Interesse an einer aktiven und lebendigen evangelischen Kirchengemeinde in St. Tönis. Wir sind ganz sicher: Die vielen ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden empfinden eine hohe Wahlbeteiligung als Bestätigung und Motivation zugleich.
Deswegen unsere herzliche Bitte an Sie persönlich:
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und kommen Sie zur Wahl, nutzen Sie die Brief- oder Digitale Wahl!

Bei der Vertretung der Mitarbeitenden im Presbyterium muss durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder nicht ausgewählt werden, weil es für die zwei, den Mitarbeitenden vorbehaltenen Sitze, nur zwei Kandidaten gibt, die damit automatisch als Mitglieder des neuen Presbyteriums gewählt sind.